Kameras am JuZe

Hier gibt es alle wichtigen Informationen zu den Kameras am Ev. Jugendzentrum Linden

Warum gibt es Videoüberwachung am JuZe?

Die Videoüberwachung dient der Durchsetzung des Hausrechtes nach Erteilung eines Hausverbots.

Sie schützt Kinder und Jugendliche vor Bedrohung, Eingriffen in die persönliche Selbstbestimmung und vor körperlicher Gewalt. 

Gegenstände (z.B. Fahrräder, Autos) und andere Teile des Gebäudes werden vor Sachbeschädigung und Vandalismus geschützt.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung?

§52 DSG-EKD

Wer ist für die Videoüberwachung und die Datenverarbeiteung verantwortlich?

Ev. Kirchengemeinde Linden
Lindener Str. 128
44879 Bochum

0234-4490975
bo-kg-linden@ekvw.de

Wurde eine Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt?

Ja, eine Datenschutzfolgeabschätzung wurde durchgeführt. Es wurden dabei die durch die Videoüberwachung betroffenen Personen und deren Zwecke des Besuchs des Ev. Jugendzentrums Linden berücksichtigt. Es fand eine Risikofolgenabschätzung und anschließend wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um den datenschutzrechtlichen Eingriff so gering wie möglich zu halten.

Die Datenschutzfolgeabschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass die Videoüberwachung verhältnismäßig ist.

Welche Bereiche werden überwacht?

Es werden der Haupteingang, der Eingang zum Garten und der Parkplatz überwacht.

Aufnahmen im Innenbereich finden nicht statt.

In welchen Zeiten nehmen die Kameras auf?

Die Kameraufzeichnung findet jeden Tag, 24 Stunden lang statt.

Wie lange werden die Videodateien gespeichert?

In der Regel ist die Speicherdauer 72 Stunden. Ist das JuZe länger geschlossen, wird die Speicherdauer für diesen Zeitraum geändert. Sie beträgt dann den Zeitraum der Schließung plus zwei weitere Werktage.

Wird KI bei der Videoüberachung eingesetzt?

Nein!

Werden die Daten weitergreicht?

Die Daten dürfen nur unter sehr besonderen Umständen weitergreicht werden. 

Dazu gehört vor allem die Durchsetzung von Ansprüchen der Ev. Kirchengemeinde Bochum Linden gegenüber anderen Personen (bspw. nach Vandalismus) und die Abklärung ob eine Ordnungswidrigkeit oder Strattat stattgefunden hat und die Verfolgung dieser.

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